Datenschutzbestimmungen des Neusser Sappeur Korps

 

 

Das Neusser Sappeur Korps informiert, betreut und berät Sie in allen Fragen, die das schützenfestliche Brauchtum betreffen. Dabei sollten auch die persönlichen Wünsche und Vorstellungen Berücksichtigung finden.

 

Alle Schiessergebnisse die das Neusser Sappeur Korps so wie der Träger Verein, der Neuss- Bürger-Schützen-Verein verarbeitet und nutzt unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Eine Datenverwendung ist dann zulässig , wenn Das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlauben oder wenn sie ihre Einwilligung gegeben haben.

 

 

 

Damit das Neusser Sappeur Korps seine satzungsgemäße Zwecke erfüllen kann, ist demnach Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

 

 

 

Gültigkeit der Datenschutzerklärung

 

Ihre Einwilligung gilt über die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft im Neusser Sappeur Korps hinaus, und endet nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder durch ihren  Widerruf , der jederzeit möglich ist.

 

 

 

Beispiele für die Datenerhebung -verarbeitung und -nutzung

 

 

 

Das Neusser Sappeur Korps erhebt und speichert Daten die für die Mitgliedschaft im Korps erforderlich sind. Dies sind zunächst die Angaben zur Person ( Name,  Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail Adresse, Telefonnummer und/oder vergleichbare Daten. Im Zuge von Schießwettbewerben wie z. B. Ergebnisse)

 

Das Neusser Sappeur Korps veröffentlich ggf. Schießergebnisse und Fotos im Internet und in der Presse.

 

Die entscheidende Verantwortung für eine datenschutzgerechte Verantwortung der Daten obliegt dem Neusser Sappeur Korps

 

Ihnen  ist bekannt, dass trotz aller Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes die im Internet oder in der Presse veröffentlichen Daten auch in Statten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbedingungen kennen. Ferner ist nicht garantiert, dass diese Daten vertraulich bleiben, die inhaltliche Richtigkeit fortbesteht und die Daten nicht verändert können.

 

Auskunftsrecht

 

Sie haben nach dem BDSG ein Recht auf Auskunft über die beim Neusser Sappeur Korps gespeicherten Daten